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2G-plus-Regel für »Selig sind die Toten« (Stand 18.03.2022)

Für das Konzert »Selig sind die Toten« am 20. März 2022 um 11 Uhr gelten entsprechend der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW vom 4. März hinsichtlich der Pandemielage folgende Regelungen:

  • Zum Schutz aller Konzertbesucher ist der Veranstaltungsbesuch seit dem 4. März 2022 nur noch für immunisierte Personen mit Nachweis der Immunisierung und negativem Test bzw. Auffrischungsimpfung möglich (2G-plus). Diese 2G-plus-Regelung wird auch am 20. März gelten.
  • Bitte legen Sie Ihren möglichst digitalen Immunisierungsnachweis zusammen mit Ihrem Ticket beim Einlass vor. Bitte führen Sie auch ein amtliches Ausweisdokument mit. Ohne diese Dokumente kann kein Einlass in die Philharmonie gewährt werden.
  • Als Nachweis gilt: ein Impfnachweis über die letzte erforderliche Einzelimpfung mit einem in Deutschland anerkannten Impfstoff vor mindestens 14 Tagen sowie zusätzlich ein negativer Schnelltest oder eine Nachweis über eine Auffrischungsimpfung (»Booster«). 
  • Besuchern mit einer Auffrischungsimpfung gleichgestellt sind Personen mit einer zweimaligen Impfung, bei denen die zweite Impfung mehr als 14, aber höchstens 90 Tage zurückliegt (frisch Geimpfte), genesene Personen, bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 28, aber höchstens 90 Tage zurückliegt (frisch Genesene), geimpfte genesene Personen (einfach Geimpfte mit einer nachfolgenden Infektion oder Personen, die eine Impfung im Anschluss an eine SARS-CoV-2-Infektion erhalten haben, Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren.
  • Bitte verzichten Sie unbedingt auf den Konzertbesuch, wenn Sie sich nicht wohlfühlen und eine COVID-19-Symptomatik (Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, allgemeine Schwäche, Durchfall, Geruchs- oder Geschmacksstörung) aufweisen.
  • Die Klimaanlage mit Frischluft-Zufuhr wird während Ihres gesamten Aufenthalts in der Kölner Philharmonie in vollem Einsatz sein. Die Belüftungssituation in der Kölner Philharmonie wurde von der DTHG (Deutsche Theatertechnische Gesellschaft) als sehr gut ausgezeichnet.
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